Die aufgerufene Website wurde von der BaFin wegen unerlaubt betriebener Geschäfte gesperrt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf ihrer Homepage vor dem Unternehmen, welches die von Ihnen aufgerufene Website nutzt, ausdrücklich gewarnt.

Das Unternehmen verstößt gegen Vorschriften zur Erlaubnispflicht (geregelt im Kreditwesengesetz, Wertpapierinstitutsgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz bzw. im Kryptomärkteaufsichtsgesetz).

Daneben hat die BaFin auch die Sperrung der aufgerufenen Website angeordnet.

Das Unternehmen betreibt im Inland gewerbsmäßig erlaubnispflichtige Geschäfte. Die hierzu erforderliche Erlaubnis hat das Unternehmen nicht; es handelt also unerlaubt.

Aufgrund der gesetzlicher Eingriffsbefugnisse verfügte die BaFin gegenüber Ihrem Internetprovider, eine Sperre für die von Ihnen aufgerufene Internetadresse einzurichten und Sie auf dieses Informationsschreiben weiterzuleiten.

Weitere Informationen zu der Untersagungsverfügung der BaFin gegenüber dem Unternehmen finden Sie unter www.bafin.de. Dort können Sie durch Eingabe des Namens des Unternehmens bzw. der von Ihnen aufgerufenen Website in die Suchfunktion Näheres zum Anlass für das Vorgehen der BaFin erfahren.